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1994 konnten noch keine Erträge aus dem
Stiftungsvermögen erwirtschaftet werden. Zur Gewährleistung einer
umgehenden Arbeitsfähigkeit der Stiftung genehmigte der
Aufsichtsrat deshalb auf seiner Sitzung vom 2. September einen
Angriff auf das Stiftungsvermögen nach § 4 Abs. 2 der Satzung.
Dadurch konnten ein Besuch jüdischer ehemaliger Häftlinge des
Konzentrationslagers Ravensbrück aus Ungarn in Fürstenberg und
Ludwigsfelde und die Kosten einer Videodokumentation aus diesem
Anlass finanziell unterstützt werden.
Die durch diese Förderung entstandenen Dokumente und Aufzeichnungen
gingen in die 1997 in der Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück
gezeigten Ausstellung „Wir waren ja niemand." Häftlinge des
Frauenkonzentrationslagers Ravensbrück – Zwangsarbeit bei Daimler
Benz im Außenlager Genshagen ein.
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Projektförderung
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 Begleitheft
Genshagen-Ausstellung |